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Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Köln-Dellbrück/Holweide copyright: Ev. Kirchengemeinde Jörg Rehnitz

Wahlen im Presbyterium

Gemäß § 12 Abs. 1-2 Kirchenorganisationsgesetz (KOG) beträgt die Amtszeit für Vorsitz und Stellvertretenden Vorsitz des Presbyteriums in der Regel zwei Jahre, und je nach Beschlusslage muss neu gewählt werden. Gleiches gilt für die Kirchmeister (§ 13 Abs.1-6 KOG).

Für den Zeitraum vom 1. April 2026 bis zum Ende der Wahlperiode des Presbyteriums im Jahr 2028 wurden in der Presbyteriumssitzung am 2. März 2026 gewählt:

  • zum Vorsitzenden des Presbyteriums Herr Pfarrer Ulrich Kock-Blunk
  • zur Stellvertretenden Vorsitzenden Frau Helga Heyder-Späth
  • zur Diakoniekirchmeisterin Frau Dagmar Wohlrab
  • zum Finanzkirchmeister Herr Jens Nagy
  • zur Stellvertretenden Finanzkirchmeisterin Frau Silke Bunger
  • zum Personalkirchmeister Herr Carsten Lange
  • zum Verhinderungsvertreter Herr Jens Nagy (er übernimmt gem. § 12 Abs. 3 KOG die Leitung der Kirchengemeinde im Fall der Verhinderung sowohl des Vorsitzenden als auch der Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Amtsinhaber muss eine Kirchmeisterin oder ein Kirchmeister sein).