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Bibel mit Kerzen

Presbyteriumssitzung September 2022

Gemeindeangelegenheiten

Gottesdienst zum Weltgebetstag am 3. März 2023

Der Weltgebetstag, der jedes Jahr am ersten Freitag des Monats März in über 120 Ländern begangen wird, findet im kommenden Jahr am Freitag, dem 3. März, statt. Frauen aus Taiwan haben dieses Mal die Gottesdienstordnung vorbereitet.
In unserer Gemeinde wird es am Weltgebetstag einen zentralen ökumenischen Gottesdienst in der Christuskirche geben. In der Pauluskirche und in der Versöhnungskirche werden an diesem Tag keine Gottesdienste stattfinden.


Fußball-WM in Katar

In der diesjährigen Adventszeit findet in Katar die Fußball-Weltmeisterschaft statt. Unter dem Titel „Fußball-WM 2022 – und die Menschenrechte?“ hat die Synode der Evangelischen Kirche im Rheinland bereits im Januar beschlossen, dass es auf der Basis ihrer grundsätzlichen Werte und Überzeugungen nicht verantwortbar sei, die WM 2022 mit Veranstaltungen wie Public Viewings in der Form unkritisch zu begleiten, wie es bei den vorherigen Europa- und Weltmeisterschaften der Fall war.
Das Presbyterium nimmt den Beschluss der Landessynode der EKiR auf und beschließt seinerseits:
Die Gemeinde hält es nicht für verantwortbar, die FIFA-WM 2022 in Katar mit Public-Viewing-Events unkritisch zu begleiten und verzichtet darauf, solche gemeinsamen Fußballabende zu veranstalten. Das Presbyterium ermutigt haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende sowie alle Gruppen der Gemeinde, Veranstaltungsformate und öffentlichkeitswirksame Aktionen zu menschenrechtlichen Problemen um die Ausrichtung der WM in Katar zu entwickeln.

Bauangelegenheiten

Verkauf der Häuser Friedlandstraße 1 und 3 – Angebot der ASG

Mit Schreiben vom 30. Juni 2022 erklärt der Geschäftsführer der Antoniter Siedlungsgesellschaft:
„Für den Ankauf der Immobilie Friedlandstr. 1-3, einschl. Garagen bieten wir, unter dem Vorbehalt der Zustimmung unseres Aufsichtsrates, einen Kaufpreis von 1.050.000,00 € an. Wir würden in unserer nächsten Aufsichtsratssitzung am 01.09.2022 einen Ankaufsbeschluss herbeiführen wollen.
Bis dahin sollten wir die vertraglichen Rahmenbedingungen des Kaufvertrages im groben gemeinsam geklärt haben.“

Inzwischen liegt das Ergebnis der Bauvoranfrage zur Bebaubarkeit des entsprechenden Grundstücks vor. Ein größerer Baukörper mit mehreren Wohnungen auf dem Grundstück scheint grundsätzlich genehmigungsfähig zu sein, sodass beim Verkauf oder bei der Übergabe des Grundstücks in Erbpacht an private Investoren möglicherweise ein höherer Erlös zu erzielen wäre. Dennoch wird vorgeschlagen, das Angebot der ASG anzunehmen. In Zusammenarbeit mit der Diakonie Michaelshoven wird die ASG die Häuser einer „diakonischen“ Verwendung zuführen. Zudem bleiben die Immobilien dann im Besitz einer Einrichtung der Evangelischen Kirche in Köln und Umgebung.

Das Presbyterium fasst daher folgenden Beschluss:
Vorbehaltlich einer Einigung mit der Antoniter Siedlungsgesellschaft und aller kirchenaufsichtlichen Genehmigungen beabsichtigt das Presbyterium, die Häuser Friedlandstraße 1 und 3 inklusive der dazugehörigen Garagen an die ASG zu veräußern. Auf Grundlage des Angebotes der ASG vom 30. Juni 2022 (1.050.000,00 €) soll ein Kaufvertrag mit ihr verhandelt werden.