Gemeindeangelegenheiten
Gottesdienste
Gottesdienste in unseren Kirchen sind ab sofort rechtlich wieder möglich. Die Bedingungen, die wir schaffen müssen, um Gottesdienste wirklich feiern zu können, erfordern aber eine gute Vorbereitung.
Inzwischen haben wir in Plänen aller drei Kirchen die Plätze markiert, die wir allenfalls belegen könnten, wenn wir die Abstandsregeln einhalten. Wir werden uns Gedanken darüber machen müssen, wie wir die Eingangs- und Ausgangssituation regeln können. Namen und Adressen von GottesdienstbesucherInnen müssen, damit mögliche Infektionsketten nachverfolgt werden können, notiert werden, Desinfektionsstationen müssen bereitgestellt werden.
Um zu gewährleisten, dass wir trotzdem würdige und atmosphärisch angemessene Gottesdienste feiern können, müssen wir das alles gut vorbereiten.
Das Pfarrteam schlägt daher vor, mit den Präsenz-Gottesdiensten am 21. Mai, Christi Himmelfahrt, zu beginnen und bis dahin weiterhin Video-Gottesdienste zu feiern.
Bei gutem Wetter, so schlagen wir vor, feiern wir an Himmelfahrt „draußen“, vor den Kirchen bzw. Gemeindehäusern zeitgleich um 11.00 Uhr drei Gottesdienste.
Ab dem 24. Mai feiern wir dann zu den gewohnten Zeiten in unseren Kirchen Gottesdienst.
Die guten Erfahrungen mit den bisherigen Video-Gottesdiensten nimmt das Pfarrteam zum Anlass, nach Möglichkeiten zu suchen, auch nach der Wiederaufnahme von Präsenz-Gottesdiensten Video- und Onlineandachten zu produzieren und zu nutzen. Ein Versuch soll am 24. Mai mit einer „Kinderandacht“ per Video auf der Homepage gemacht werden.
Das Presbyterium folgt dem Vorschlag des Pfarrteams und beschließt, ab dem 21.05.2020 unter Beachtung aller gesetzlichen Auflagen und den Empfehlungen des Landeskirchenamtes wieder öffentliche Gottesdienste in unseren Kirchen zu ermöglichen.
An jeder Gottesdienststätte wird ein Team gebildet, das die entsprechenden Vorbereitungen trifft und diese dokumentiert.
Die Teams setzen sich wie folgt zusammen:
Pauluskirche: Klaus Völkl, David Omobude, Jörg Kämmerer, Linda Kalinke und Jens Nagy.
Christuskirche: Ulrich Kock-Blunk, Thekla Breidenbach, Ute Schmitz, Brigitte Mettenbörger und Bernd Wolter.
Versöhnungskirche: Sybille Noack-Mündemann, Lars Koch, Barbara Kämmerer, Astrid Jantzen-Siegmund, Jörg Rehnitz und Ulrike Tiedemann.
Am Feiertag Christi Himmelfahrt, 21.05.2020, werden abweichend vom regulären Gottesdienstplan zeitgleich um 11:00 Uhr in allen drei Kirchen Gottesdienste gefeiert – je nach Wetterlage im Kirchenraum oder im Freien.
Taufen
Für die Zeit der Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie können unter Beachtung aller gesetzlichen Auflagen besondere Taufgottesdienste in unserer Kirchengemeinde jeweils sonntags nach den Gottesdiensten unter Beteiligung der Tauffamilie und der Mitwirkenden angeboten werden. Gegebenenfalls sind auch Taufgottesdienste für einzelne Familien an einem Samstagnachmittag in einer unserer Kirchen möglich. Diese Regelung ist eine Ausnahmeregelung und tritt außer Kraft, sobald verantwortbar wieder Taufen in regulären Gemeindegottesdiensten möglich sind.
Einzelkelche für Abendmahlfeiern
Damit wir das Abendmahl trotz der herrschenden Hygieneregeln wieder feiern dürfen, wird für jede unserer drei Kirchen ein Set aus 126 Einzelkelchen und dazugehörigem Tablett angeschafft. Die Kosten hierfür betragen insgesamt rund 3500 € (+Versand).
Proben und Konzerte der Chöre und Instrumentalgruppen
Bis zu den Sommerferien werden die Proben von Chören und Instrumentalgruppen sowie die Durchführung von Konzerten zunächst ausgesetzt.
Das Presbyterium dankt Frau Brand, Herrn Becker und den anderen Verantwortlichen in den musikalischen Gruppen für die Überlegungen zu ihrer Chorarbeit nach den Sommerferien und für alle Bemühungen, den Kontakt zu den Chormitgliedern nicht abreißen zu lassen und nach Wegen zum Musizieren zu suchen.
Die Gruppen werden um Vorschläge gebeten, wie nach den Sommerferien die Probenarbeit begonnen werden kann. Die aktuell aufzustellenden Studien der EKD können entsprechende Vorlagen dafür bieten. Für die Zeit bis dahin ermutigt das Presbyterium die Verantwortlichen, digitale und andere Wege der Weiterarbeit der Gruppen zu erproben.
Proben von Teilgruppen der Chöre und Ensembles, sofern sie rechtlich überhaupt erlaubt sind, bedürfen der Einhaltung aller gesetzlichen und kirchengesetzlichen Bedingungen. Alle Proben in Räumen der Gemeinde bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Presbyterium.
Über die Fortführung der einigermaßen regulären Chorarbeit wird das Presbyterium nach den Sommerferien beschließen.
Konzerte werden bis zum Ende der Sommerferien nicht stattfinden. Für eventuell nach den Sommerferien stattfindende Konzerte sind die gleichen Abstands- und Zugangsregeln einzuhalten wie für Gottesdienste.
Kinder- und Jugendfreizeiten
Die Freizeiten für Kinder und Jugendliche in Kroatien (26.06.-11.07.2020) und in Scharnhorst (29.07.-09.08.2020) werden aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt.
Freiwilligendienst
Am 1. August 2020 wird erneut ein Freiwilliger seinen Dienst in der Gemeinde beginnen.
Der Vertrag über den „Freiwilligendienst aller Generationen“ wird mit der Kölner Freiwilligenagentur abgeschlossen und umfasst einen Zeitraum von 6 Monaten bei durchschnittlich 30 Wochenstunden.