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Gemeindebrief – Sonderausgabe zur Presbyteriumswahl

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Gemeinde mit mir

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,

Am 1. März 2020 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt. Das Wahlverfahren begann im September 2019. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde waren aufgefordert, bis zum 26. September 2019 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen. In unserer Kirchengemeinde werden mindestens achtzehn Kandidat*innen für das Presbyteramt gesucht. Außerdem ist ein/e beruflich Mitarbeitende/r in das Presbyterium zu wählen.

Wir sind sehr froh, dass nach Ende der Vorschlagsfrist am 26. September 2019 und nach der Gemeindeversammlung am 13. November 2019 für unsere Gemeinde 22 Vorschläge bzw. Bewerbungen für die Kandidat*innenliste vorlagen. Somit kann am Sonntag, 1. März 2020, eine Wahl stattfinden. Für die beruflich mitarbeitenden Presbyterkandidat*innen lag bei Bewerbungsschluss ein Vorschlag vor. Nach § 5 des Mitarbeitendenwahlgesetzes gilt die Vorgeschlagene Cornelia Gerner somit als gewählt.

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt, in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Voraussetzungen sind in den Artikeln 44 bis 48 der Kirchenordnung festgelegt. Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.


Der Gemeindebrief zum Herunterladen

Gemeindebrief – Sonderausgabe zur Presbyeteriumswahl 2020


Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

a) bei Schließung des Wahlverzeichnisses Mitglied der Evangelischen Kirche sind und im Gebiet unserer Gemeinde wohnen oder die Mitgliedschaft der Kirchengemeinde nach dem Gemeindezugehörigkeitsgesetz erworben oder behalten haben, Pfarrerin oder Pfarrer der Kirchengemeinde sind und

b) am Wahltag konfirmiert sind, gemäß Artikel 84 Absatz 4 oder Artikel 86 Absatz 5 der Kirchenordnung Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt sind, und wenn Sie
c) zu den kirchlichen Abgaben beitragen, soweit die Verpflichtung hierzu besteht.

Nicht wahlberechtigt ist, wer bis zum Wahltag aus der Kirche ausgetreten ist.

Wahlverzeichnis

Wenn Sie vorab prüfen möchten, ob Sie wahlberechtigt sind, sollten Sie in das „Wahlverzeichnis“ schauen. Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 3. Februar bis zum 23. Februar 2020 zur Einsichtnahme im Gemeindeamt, Hagedornstr. 40, zu den bekannten Öffnungszeiten ausgelegt. Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.

Gesamtgemeindliche Wahlliste

In der Sitzung des Presbyteriums am 6. Mai 2019 wurde festgelegt, dass gesamtgemeindlich gewählt wird. Es gibt also eine gesamtgemeindliche Wahlliste. In jedem Stimmbezirk, in dem Wahlberechtigte, je nach Zugehörigkeit zu einem der drei Gemeindebezirke, ihre Stimme abgeben können, liegen somit identische Stimmzettel aus.

Sie haben 18 Stimmen – für jede/n Kandidat*in höchstens eine Stimme.

Stimmbezirke sind:

  • Gemeindehaus Pauluskirche, Thurner Str. 105
  • Gemeindehaus Christuskirche, Dellbrücker Mauspfad 345
  • Gemeindehaus Versöhnungskirche, Buschfeldstr. 30

Foto auf dem Cover: Foto: ©Photo by Lucas Sankey on Unsplash