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Altarbogen

Presbyteriumssitzung Oktober 2020

Gemeindeangelegenheiten

Heizen der Kirchen

Damit Kirchenheizungen im Winter nicht zu Virenschleudern werden, gilt es wichtige Punkte beim Heizen und Lüften zu beachten. Aus einer Stellungnahme von Fachleuten wurden die wichtigsten Punkte zusammengestellt:

  • Die relative Luftfeuchte im Kirchenraum wird auf 50 bis 60% gehalten, um die Infektionsgefahr durch das Coronavirus zu verringern.
  • Die Kirche wird zum Gottesdienst nicht zusätzlich aufgeheizt, so dass Luftbewegungen weitgehend vermieden werden.
  • Da jede punktuelle Wärmeeinbringung zu größeren Luftbewegungen führt, werden Heizungen, die die Wärme an einzelnen Stellen in den Raum einbringen, bereits ca. 30 Minuten vor dem Gottesdienst ausgeschaltet.
  • Nach dem Gottesdienst wird der Kirchenraum kurz aber gründlich gelüftet. Gottesdienste und andere Veranstaltungen, z.B. Chorproben, werden auf eine Dauer von 40 bis 45 Minuten begrenzt.

Da zu befürchten ist, dass die Zahl der Coronainfektionen weiter ansteigen wird, empfiehlt unsere Landeskirche, während der Gottesdienste durchgängig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In der Verantwortung für die Sicherheit unserer Gottesdienstbesucher haben wir als Presbyterium daher beschlossen, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der gesamten Dauer des Gottesdienstes zur Pflicht zu machen.

Austausch über die Gemeindearbeit unter Corona-Einschränkungen

Die Inzidenzzahl, d.h. die Anzahl der Personen, die sich innerhalb der vergangenen 7 Tage mit dem Coronavirus infiziert haben, liegt für die Stadt Köln heute bei 36,4 (bezogen auf 100.000 Einwohner).
Dieser Wert steigt seit ein paar Tagen kontinuierlich an. Im Hinblick auf die nächsten Presbyteriumssitzungen wird daher Folgendes vorgeschlagen:

  • ab einer Inzidenzzahl von 35 besteht Maskenpflicht in der Präsenzsitzung;
  • ab einer Inzidenzzahl von 50 wird die Presbyteriumssitzung wieder als Videokonferenz durchgeführt.

Für unsere Gottesdienste gelten folgende Beschlüsse:

  • Zu Beginn des Gottesdienstes ist darauf hinzuweisen, dass auf Gesang verzichtet werden muss, obwohl ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird.
  • Ein besonderes Augenmerk ist auf die Feier des Abendmahls zu richten, da trotz aller bestehenden Hygienevorkehrungen Infektionsrisiken bestehen (z.B. durch unbeabsichtigte Berührungen).
  • Sämtliche Maßnahmen zur Reduzierung von Infektionsrisiken müssen kontinuierlich an das sich verändernde Infektionsgeschehen angepasst werden.